AGBs

§ 1 Allgemeines

Die Firma BRAWADO GmbH Wasser- und Brand­schaden­sanierung, Käppele­matten 5, 79295 Sulzburg, erbringt Bau­leis­tungen im Bereich Ge­bäu­de­sa­nie­rung (z.B. Sanitär­arbeiten, Leckage­ortung, Trocknung, Wasser- und Brand­schaden­sanierung) aus­schließlich zu den nach­folgenden Bedingungen.

Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegen­stehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftrag­gebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Auch dann gelten unsere AGB, wenn wir in Kenntnis entgegen­stehender oder von unseren Geschäfts­bedingungen abweichender Bedingungen des Auftrag­gebers die Bau­leistungen vorbehalt­los ausführen.

Unsere AGB gelten gegenüber Ver­brau­chern sowohl auch gegenüber Unter­nehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differen­zierung vor­ge­nommen.

§ 2 Vertrags­schluss und Angebot

Die von BRAWADO GmbH gegenüber dem Auftrag­geber unterbreiteten Angebote sind grundsätzlich, unbe­schadet der Regelung im folgenden Absatz, verbindlich. Soweit nicht im Vertrag etwas anderes geregelt ist, ist die BRAWADO GmbH an verbindliche Angebote einen Monat lang (Fristbeginn ab Zugang des Angebotes) gebunden. Eine Annahme des Auftrag­gebers nach Ablauf der Frist gilt als neues Angebot des Auftrag­gebers. Die BRAWADO GmbH behält sich die Annahme bzw. die Ablehnung vor.

Im Einzelfall behält sich BRAWADO GmbH die Unter­breitung eines unver­bindlichen Angebotes vor. Dieses versteht sich bis zur end­gültigen Auf­trags­erteilung freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten in diesem Falle erst dann als angenommen, wenn sie in Textform durch BRAWADO GmbH bestätigt sind. Ein unverbind­liches Angebot ist ausdrücklich als solches bezeichnet.

Für Art und Umfang der Leistung gelten die in der Auftrags­bestätigung festge­legten Verein­barungen und Bedin­gungen. Ergän­zungen, Ände­rungen und Neben­abreden bedürfen zu ihrer Wirk­samkeit der schriftlichen Bestätigung von BRAWADO GmbH.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalku­la­tionen und sonstigen Unterlagen be­hal­ten wir uns Eigentums- und Urheber­rechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als ,,vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftrag­geber unserer ausdrück­lichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Ausführung

Für die Aufrechterhaltung der allge­mei­nen Ordnung auf der Baustelle hat der Auftrag­geber zu sorgen und das Zusammen­wirken der verschiedenen Unter­nehmer zu regeln.

Der Auftrag­geber hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Geneh­mi­gungen und Erlaubnisse in Eigenregie ein­zu­ho­len.

Der Auftrag­geber trägt dafür Sorge, dass BRAWADO GmbH freien Zugang zur Baustelle bzw. zum Bestimmungsort der Lieferung und Leistung hat. Die gege­benen­falls für die Ausführung erfor­der­lichen Schlüssel sind BRAWADO GmbH vom Auftrag­geber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine von BRAWADO GmbH benannte Person in die Örtlichkeit einzuweisen und auf mögliche Gefahren­quellen hinzuweisen.

Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungs­recht liegen alleine bei BRAWADO GmbH, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor. BRAWADO GmbH behält sich die Vergabe des Auftrags – ganz oder zum Teil – an Sub­un­ter­neh­mer vor.

Die zur Vertrags­aus­füh­rung not­wen­di­gen Anschlüsse (Strom, Wasser, etc.) und Lager­plätze (Geräte, Liefer­ge­gen­stände, etc.) werden vom Auftrag­geber an der Baustelle bzw. dem Bestim­mungs­ort der Lieferung und Leistung unent­gelt­lich zur Verfügung gestellt. BRAWADO GmbH kann Bauwasser sowie Baustrom in der für die Vertrags­aus­füh­rung erforderlichen Menge unentgeltlich entnehmen. Die Bereit­stellung erfolgt bauseits durch den Auftrag­geber.

Feste Ausführungs- und Liefertermine sind für BRAWADO GmbH lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.

Im Falle von unverschul­deten Um­stän­den, auf welche die BRAWADO GmbH keinen Einfluss hat, z.B. Wetter­kata­stro­phen wie Dürre, Frost oder Hagel oder andere un­vor­her­seh­ba­ren Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Betriebs­stö­run­gen jeglicher Art, Krieg, kriegs­ähnliche Ereignisse oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- bzw. Aus­füh­rungs­frist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmög­lich, so wird BRAWADO GmbH von der Ausführungs- bzw. Liefer­pflicht frei. In diesen Fällen kann der Auftrag­geber Schadens­­ersatz nicht geltend machen.

§ 4 Unterlagen

Die zur Ausführung erforderlichen Geneh­migungen, Pläne und Leitungs­auskünfte über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versor­gungs­leitungen im Bereich des Bauvor­habens werden vom Auftrag­geber recht­zeitig und unentgelt­lich in ausrei­chender Anzahl zur Verfü­gung gestellt.

An allen in Zusammen­­hang mit der Auftrags­erteilung dem Auftrag­geber überlas­senen Unterlagen, wie z. B. Kalku­lationen, Zeichnungen etc., behält sich BRAWADO GmbH Eigentums- und Urheber­rechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, BRAWADO GmbH erteilt dazu ihre ausdrück­liche schriftliche Zustimmung.

§ 5 Abnahme

Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber persönlich, in Form der Abschluss­rechnung oder gesondert schriftlich oder in Textform angezeigt. Verlangt BRAWADO GmbH nach der Fertigstellung – gegebe­nen­falls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausfüh­rungs­frist – die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftrag­geber binnen 12 Werktagen durch­zu­führen; eine andere Frist kann vereinbart werden. Wegen unwesent­licher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn BRAWADO GmbH dem Auftrag­geber nach Fertig­stellung des Werks eine angemes­sene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftrag­geber ein Verbrau­cher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn BRAWADO GmbH den Auftrag­geber zusammen mit der Auffor­derung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Män­geln verwei­gerten Abnahme hin­ge­wie­sen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.

Auf Verlangen von BRAWADO GmbH hat der Auftraggeber in sich ab­ge­schlos­se­ne Teile der Leistung besonders abzu­nehmen.

Eine förmliche Abnahme hat statt­zu­fin­den, wenn eine Vertrags­partei es ver­langt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sach­ver­stän­digen zu­zie­hen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich nieder­zulegen.

§ 6 Vergütung

Die Rechnungsstellung erfolgt im Zwei­fel, wenn kein Pauschal­preis vereinbart wurde, nach Aufmaß und tat­säch­li­chem Arbeits- und Material­aufwand. Erhöhen oder ermäßigen sich zwischen Vertrags­abschluss und Abnahme die tariflichen oder ortsüblichen Löhne oder Akkordsätze und/oder die Sozial­ab­ga­ben und Steuern, sowie die Preise für Baustoffe, Bauteile, Betriebs­mittel, Frachten u. ä. sind diese Erhöhungen in nach­gewie­sener Höhe zu vergüten. Dies gilt auch bei einer vereinbarten Pau­schal­vergütung. Dies alles gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Mo­naten nach Vertrags­schluss erbracht werden sollen.

Leistungen, die im Angebot nicht aus­drück­­lich angeführt sind, sowie Zusatz­aufträge, werden aufgrund der auf­ge­wen­deten Arbeitszeit und der damit verbun­denen Liefe­rungen gesondert und im Zweifel, wenn keine anders­lau­tende Verein­barung besteht, nach den ortsüblichen Vergütungssätzen abge­rechnet.

Die Vergütung ist nach Abnahme inner­halb von 10 Tagen ohne Abzug zu zah­len, soweit nichts anderes verein­bart ist. Nach Frist­ablauf tritt Verzug ein. Für die Folgen des Zahlungs­verzugs gelten die gesetz­lichen Regeln.

BRAWADO GmbH behält sich vor, Ab­schlags­zah­lung in Höhe des Wertes der von ihr erbrachten und nach dem Vertrag geschul­deten Leistungen zu verlangen. Dies gilt auch für erfor­der­liche Stoffe oder Bauteile, die angeliefert oder eigens angefertigt und bereit­ge­stellt sind, wenn dem Auftrag­­geber nach seiner Wahl Eigentum an den Stof­fen oder Bauteilen übertragen oder entsprechende Sicherheit hierfür ge­leistet wird. Die Abschlagszahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der ent­spre­chen­den Abschlags­rech­nung ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes verein­bart ist. Für die Folgen des Zahlungs­verzugs gelten die gesetz­lichen Regeln. Bleibt die Zahlung aus, ist BRAWADO GmbH insbesondere berechtigt, alle Leistungen ruhen zu lassen.

Ist der Auftraggeber als Vertrags­partner der BRAWADO GmbH Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristischen Person des öffentlichen Rechts oder ein Sonder­vermögen des öffentlichen Rechts, darf dieser die Aufrechnung nur mit unbe­strit­tenen oder rechts­kräftig fest­ge­stell­ten Forde­rungen erklären. Insbe­sondere darf der Auftrag­geber nicht mit angeb­lichen Forde­rungen die Auf­rech­nung gegen den Vergütungs­anspruch von BRAWADO GmbH erklären, die nicht aus demselben Vertrags­verhältnis mit BRAWADO GmbH herrühren.

Das vorgenannte Auf­rechnungs­verbot gilt auch zu Lasten eines Verbrauchers, es sei denn, diesem steht ein Widerrufs­recht nach § 355 BGB zu.

§ 7 Gewährleistung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat BRAWADO GmbH die Leistungen gemäß den vertraglichen Verein­barungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu verrichten. Garantien werden nicht erklärt.

Für vom Auftraggeber gelieferte oder beschaffte Baustoffe und Bauteile übernimmt BRAWADO GmbH keine Gewähr­­­leistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers und für Schäden die aus Arbeiten anderer Auftragnehmer herrühren.

Farbliche Unterschiede, Maßtoleranzen oder Einschlüsse bei Naturprodukten wie Holz oder Naturstein sind kein Mangel. Ausblühungen bei Betonstein und deren Maßtoleranzen werden ebenfalls nicht als Mangel anerkannt.

Trifft ein Gewähr­leistungs­fall ein, behält sich BRAWADO GmbH zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen, steht dem Auftraggeber ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom Vertrag zurücktreten kann der Auftraggeber nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungs­arbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungs­versuchen nicht beseitigt wurden.

Ist für Mängelansprüche keine Verjährungs­frist im Vertrag bestimmt und ist die VOB/B nicht Bestandteil des Vertrags geworden, so beträgt die Verjährungs­frist gegenüber einem Verbraucher bei einem von BRAWADO GmbH errichteten Bauwerk fünf Jahre. Im Übrigen beträgt sie gegenüber einem Verbraucher für alle Lieferungen und Leistungen zwei Jahre beginnend mit der Abnahme oder Teilabnahme. Gegenüber einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem Sonder­vermögen des öffentlichen Rechts beträgt die Verjährungs­frist für Mängel­ansprüche bei Bauwerken vier Jahre. Im Übrigen beträgt sie gegenüber einem Unternehmer ein Jahr. Auf erkennbare Mängel hat BRAWADO GmbH den Auftraggeber hinzuweisen.

Ist hingegen die VOB/B Bestandteil des Vertrages geworden, gilt die Vorschrift des § 13 VOB/B.

§ 8 Behinderungs­anzeige

Glaubt sich BRAWADO GmbH in der ordnungs­gemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat sie es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Mit der Behinderungs­anzeige weist BRAWADO GmbH den Auftraggeber darauf hin, dass ein Risiko im Hinblick auf die Bauzeit bestehen könnte und hiermit auch Schäden verbunden sein können.

§ 9 Eigentums­vor­behalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferte Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Begleichung aller Forde­rungen aus einer laufenden Geschäfts­beziehung vor.

Werden Eigentums­vor­be­halts­ge­gen­stän­de als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/ Gebäude des Auftrag­gebers eingebaut, so tritt der Auftrag­geber schon jetzt die aus einer etwa­igen Veräußerung des Grund­stückes oder von Grund­stücks­rechten ent­ste­henden Forderungen in Höhe des Rechnungs­wertes der Eigentums­vor­be­halts­ge­gen­stän­de mit allen Ne­ben­rech­ten an uns ab.

§ 10 Wider­rufs­recht

Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht ihm gemäß § 312g Abs. 1 BGB bei außer­halb von Geschäfts­räumen ge­schlos­senen Verträgen und bei Fern­absatz­ver­trä­gen, die nicht in den Anwen­dungs­bereich des § 312g Abs. 2 BGB fallen, gemäß § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufs­recht nach § 355 BGB zu, soweit das Gesetz nicht etwas anderes vorsieht.

Das Widerrufs­recht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB unbeschadet weit­erer gesetzlicher Bestim­mungen ins­be­sondere nicht bei Verträgen zur Liefe­rung von Waren, die nicht vor­gefertigt sind und für deren Her­stel­lung eine indivi­duelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maß­geblich ist oder die ein­deutig auf die persön­lichen Bedürf­nisse des Verbrau­chers zu­ge­schnit­ten sind. Hierunter fallen Kauf- und Werk­lieferungs­verträge, nicht jedoch Werk­verträge.

Das Widerrufs­recht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB unbescha­det weiterer gesetzlicher Bestim­mungen ferner ins­be­sondere nicht bei Verträgen, bei denen der Verbrau­cher BRAWADO GmbH ausdrücklich aufgefordert hat, sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder In­stand­hal­tungs­ar­bei­ten vorzunehmen; dies gilt nicht hin­sicht­­lich weiterer bei dem Besuch erbrachter Diens­tleistungen, die der Verbrau­cher nicht ausdrück­lich verlangt hat, oder hinsicht­lich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instand­haltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatz­teile benötigt werden.

Wird einem Verbrau­cher durch Gesetz ein Widerrufs­recht eingeräumt, so sind er wie auch BRAWADO GmbH gemäß § 355 Abs. 1 BGB an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willens­er­klä­run­gen nicht mehr gebunden, wenn der Verbrau­cher seine Willens­erklärung frist­gerecht wider­rufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber BRAWADO GmbH. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Die Widerrufs­frist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage. Sie beginnt mit Vertrags­schluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Die Widerrufs­frist beginnt gemäß § 356 Abs. 3 BGB nicht, bevor BRAWADO GmbH den Verbraucher entsprechend den Anforde­rungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungs­gesetzes zum Bürgerlichen Gesetz­buche unterrichtet hat. Das Widerrufs­recht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB genannten Zeitpunkt.

In Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Num­mer EGBGB heißt es:

„Steht dem Verbraucher ein Widerrufs­recht nach § 312g Absatz 1 des Bürger­lichen Gesetz­buchs zu, ist der Unter­nehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren

1. über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2,“

In Artikel 246b § 2 Absatz 1 EGBGB heißt es:

„Der Unter­nehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Ab­gabe von dessen Vertrags­erklärung die folgenden In­for­ma­tionen auf einem dauerhaften Datenträger mitzu­tei­len:

1. die Vertrags­bestim­mungen einschließ­lich der All­ge­mei­nen Ge­schäfts­bedin­gungen und

2. die in § 1 Absatz 1 genannten Informationen.

Wird der Vertrag auf Verlangen des Verbrauchers tele­fo­nisch oder unter Verwendung eines anderen Fern­kom­mu­ni­kations­mittels geschlossen, das die Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger vor Vertrags­schluss nicht ge­stat­tet, hat der Unternehmer dem Verbraucher abweichend von Satz 1 die Informationen unverzüglich nach Abschluss des Fernabsatz­vertrags zu übermitteln.“

In Artikels 246b § 1 Absatz 1 EGBGB heißt es:

„Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher recht­zeitig vor Abgabe von dessen Vertrags­erklä­rung klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks, bei Fern­absatz­ver­trä­gen in einer dem benutzten Fern­kom­mu­ni­ka­tions­mittel angepassten Weise, folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

1. seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unter­nehmen­sregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Register­­nummer oder gleichwertige Kennung,

2. die Haupt­geschäfts­tätigkeit des Unter­nehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichts­behörde,

3. die Identität des Vertreters des Unter­nehmers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Anbieter, wenn der Verbraucher mit dieser Person geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird,

4. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäfts­be­zie­hung zwischen diesem, seinem Vertreter oder einer anderen gewerblich tätigen Person nach Nummer 3 und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personen­ver­ei­ni­gun­gen oder Personen­gruppen auch den Namen des Ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten,

5. die wesentlichen Merkmale der Finanz­dienst­leistung sowie Infor­ma­tio­nen darüber, wie der Vertrag zustande kommt,

6. den Gesamtpreis der Finanz­dienst­leis­tung einschließlich aller damit verbun­denen Preis­bestand­teile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Be­rech­nungs­grund­lage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises er­mög­licht,

7. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf mög­liche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unter­nehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden,

8. gegebenen­falls den Hinweis, dass sich die Finanz­dienst­leistung auf Finanz­instru­mente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durch­zu­füh­renden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwan­kungen auf dem Finanz­markt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangen­heit erwirt­schaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind,

9. gegebenen­falls eine Befristung der Gültigkeits­dauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispiels­weise die Gültigkeits­dauer befristeter Ange­bote, insbe­sondere hinsichtlich des Preises,

10. Einzel­heiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,

11. alle spezifischen zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fern­kom­mu­ni­ka­tions­mittels zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden,

12. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs­rechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Aus­übung, ins­besondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechts­folgen des Widerrufs ein­schließ­lich Informa­tionen über den Betrag, den der Verbrau­cher im Falle des Widerrufs nach § 357a des Bürgerlichen Gesetz­buchs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat,

13. die Mindest­laufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regel­mäßig wieder­kehrende Leistung zum Inhalt hat,

14. gegebenenfalls die vertraglichen Kündi­gungs­bedingungen einschließlich etwaiger Vertrags­strafen,

15. die Mitglied­staaten der Europä­ischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Ver­brau­cher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt,

16. gege­benen­falls eine Vertrags­klausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht,

17. die Sprachen, in welchen die Ver­trags­­bedingungen und die in dieser Vorschrift genannten Vorab­infor­ma­tio­nen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in welchen sich der Unter­nehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrau­chers die Kom­muni­kation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen,

18. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außer­gericht­liches Beschwerde- und Rechts­behelfs­verfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gege­benen­falls dessen Zugangs­voraus­setzun­gen,

19. gege­benen­falls das Bestehen eines Garantie­fonds oder anderer Ent­schä­di­gungs­re­ge­lun­gen, die weder unter die Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Ein­lagen­siche­rungs­sys­teme (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 149; L 212 vom 18.7.2014, S. 47; L 309 vom 30.10.2014, S. 37) noch unter die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. L 84 vom 26.3.1997, S. 22) fallen.“

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wol­len, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An [hier ist der Name, die Anschrift und gege­benen­falls die Tele­fax­num­mer und E-Mail-Adresse des Unter­nehmers durch den Unter­nehmer einzufügen]:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) ab­ge­schlos­senen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienst­leistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Un­zu­tref­fen­des streichen.

Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienst­leistungen auch dann, wenn BRAWADO GmbH die Dienst­leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienst­leistung erst begonnen hat, nachdem der Verbrau­cher dazu seine ausdrück­liche Zustim­mung gegeben hat und gleich­zeitig seine Kenntnis davon bestä­tigt hat, dass er sein Widerrufs­recht bei vollstän­diger Vertrags­erfül­lung durch den Unter­nehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäfts­räumen geschlos­senen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.

Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen gemäß § 355 Abs. 3 BGB unverzüglich zurück­zu­ge­wäh­­ren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für BRAWADO GmbH mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Wider­rufs­erklä­rung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. BRAWADO GmbH trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

Widerruft gemäß § 357 Abs. 8 BGB der Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von Dienst­leis­tungen oder über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder über die Lieferung von Fernwärme, so schuldet der Verbraucher BRAWADO GmbH Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von BRAWADO GmbH ausdrücklich verlangt hat, dass diese mit der Leistung vor Ablauf der Wider­rufs­frist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn BRAWADO GmbH den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Ein­füh­rungs­gesetzes zum Bürgerlichen Gesetz­­buche ordnungs­gemäß infor­miert hat. Bei außerhalb von Geschäfts­räumen geschlossenen Verträgen be­steht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Ver­lan­gen nach Satz 1 auf einem dauer­haften Datenträger übermittelt hat. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamt­preis unverhältnis­mäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Markt­werts der erbrachten Leistung zu berechnen.

In Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 EGBGB heißt es:

„Steht dem Verbraucher ein Widerrufs­recht nach § 312g Absatz 1 des Bürger­lichen Gesetz­buchs zu, ist der Unter­nehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren

1. über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Wider­rufs­rechts nach § 355 Absatz 1 des Bürger­lichen Gesetz­buchs sowie das Muster-Wider­rufs­formular in der Anlage 2,

3. darüber, dass der Verbraucher dem Unternehmer bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder über die nicht in einem bestimm­ten Volumen oder in einer bestimm­ten Menge vereinbarte Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder die Lieferung von Fern­wärme einen angemes­senen Betrag nach § 357 Absatz 8 des Bürger­lichen Gesetz­buchs für die vom Unter­nehmer erbrachte Leistung schuldet, wenn der Verbraucher das Wider­rufs­recht ausübt, nachdem er auf Auf­for­derung des Unternehmers von diesem ausdrücklich den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt hat.“

§ 11091984
Rechtswahl – Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundes­republik Deutsch­land.

Aus­schließ­licher Gerichts­stand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonder­vermögen das für unseren Geschäfts­sitz zustän­dige Gericht.